VRI-Empfehlungen
Die VRI-Empfehlungen wurden von Experten aus den Mitgliedsfirmen in speziellen Arbeitsgruppen erarbeitet. Sie sollen eine Hilfestellung beim Dialog mit Kunden, Zulieferanten und Öffentlichkeit bieten. Selbstverständlich können sie die Eigenverantwortung bei Vertragsverhandlungen, bei Auseinandersetzungen mit öffentlichen Instanzen oder bei der Abgabe von Stellungnahmen nicht ersetzen.
Die zur Verfügung stehenden Empfehlungen können von den VRI-Mitgliedern eingesehen werden:
Nr. 1 | Qualitätssicherungsvereinbarung (Kunden) |
Nr. 2 | Qualitätssicherungsvereinbarung (Lieferanten) |
Nr. 2.1 | Prozeßsicherheit bei Stanzteilen / Anforderung/Nachweisführung |
Nr. 3 | Aufbewahrung von Dokumenten und Qualitätsaufzeichnungen in der Serienfertigung |
Nr. 4 | Information des Kunden bei Änderungen |
Nr. 5 | Gewährleistungsvereinbarung Kunden |
Nr. 6 | Richtlinie für Kupplungsbeläge, Entwicklung und Qualitätssicherung |
Nr. 7 | Bremsbelagspezifischer Entwicklungs- und Prüfaufwand bei Kundenprojekten für Fahrzeuge der Kategorie M1 und N1 |
Nr. 8 | Bremsbelagspezifischer Entwicklungs- und Prüfaufwand bei Kundenprojekten für Fahrzeuge der Kategorie N2, N3, M2 und M3 |
Nr. 9 | Friction Lining specific rating in Failure Mode and Effect Analysis (FMEA) |
Zugriff auf die VRI Empfehlungen
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