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VRI-Verband der Reibbelagindustrie e.V.

Die Zusammenarbeit der deutschen Reibbelaghersteller begann bereits im Jahre 1947 als eigenständige Gruppe, dem Reibbelagausschuss (RBA). Im Jahr 1982 gründeten sie ihren eigenen Verband, den VRI-Verband der Reibbelagindustrie e.V.. Als körperschaftliches Mitglied ist der VRI auch dem VDA, dem Verband der Automobilindustrie e.V., angeschlossen. Auf Initiative des damaligen RBA wurde zudem im Jahre 1971 der Europäische Dachverband FEMFM, Federation of European Manufacturers of Friction Materials, ins Leben gerufen.

Zweck des Verbandes der Reibbelagindustrie e.V. ist unter Ausschluss jeden wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes:

  • die Wahrnehmung und Förderung der allgemeinen und ideellen Interessen der Reibbelagindustrie,
  • die Förderung der Zusammenarbeit der Reibbelaghersteller auf internationaler Ebene, sowie die Sicherstellung des Qualitätsstandards der Reibbeläge als wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit von Fahrzeugen in Zusammenarbeit mit den nationalen und internationalen gesetzgebenden und überwachenden Organen,
  • die Mitwirkung beim Erstellen von Standards zum Schutz der Umwelt und der Beschäftigten am Arbeitsplatz in den zuständigen Gremien und die Hilfestellung für die Reibbelaghersteller bei der Umsetzung entsprechender gesetzlicher Auflagen,
  • die Nutzung, Verbreitung und Fortentwicklung des WVA-Systems (Waren-Vertriebs-Artikel-Nummern-System).

Mitglieder des Verbandes können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die ein Unternehmen der Reibmaterialherstellung betreiben, sofern sie ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Europa haben. Reibmaterialhersteller im Sinne der Satzung sind Unternehmen, die in eigener Verantwortung Fertigungseinrichtungen betreiben, die der Herstellung von Reibmaterialmischungen und der Verarbeitung der Reibmaterialmischungen zu einsatzfähigen Reibwerkstoffen dienen. Die Reibmaterialhersteller müssen dabei folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Die für Produktion und Qualitätssicherung zuständigen Leiter eines Unternehmens sind einander nicht unterstellt.
  2. Zur Qualitätssicherung werden regelmäßig Reibwertüberprüfungen durchgeführt.
  3. Zur Produktentwicklung werden an einem Ganzbelag Reibwertprüfungen durchgeführt.
  4. Zur regelmäßigen Rohstoffkontrolle werden geeignete Prüfeinrichtungen genutzt.
  5. Die hergestellten Reibbeläge werden zur Identifizierung des Herstellers in geeigneter Weise gekennzeichnet.